Beitragssatzung (Auszug)
§4 Beitragshöhe
(1) Der Beitrag staffelt sich:
a) Nach dem Lebensalter der Kinder in:
- Kinderkrippe (Kinder im Alter von O bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
- Kindergarten (Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt)
b) Nach der Art der Betreuung
- Halbtagsbetreuung, die 6 Stunden innerhalb der gesamten Öffnungszeit nicht überschreiten darf
- Ganztagsbetreuung
(2) Der Höchstbetrag für Krippen- u. Kindergartenkinder (Kinder bis zum Schuleintritt) beträgt monatlich:
* bei Ganztagsbetreuung Krippenkinder | 220,00 € |
* bei Ganztagsbetreuung Kindergartenkinder | 200,00 € |
* bei Halbtagsbetreuung Krippenkinder, 6 Std. | 195,00 € |
* bei Halbtagsbetreuung Kindergartenkinder, 6 Std. | 180,00 € |
* Eingewöhnungsmonat (1. Betreuungsmonat) | 185,00 € |
§5 Beitragsermäßigung
(1) Der AWO Stadtverband Gera e.V. gewährt Beitragsermäßigung entsprechend der Anzahl der betreuten Kinder einer Familie innerhalb der Kindertagesstätte nur für Ganztagsplätze.
Folgende Erhebung:
Krippe | Kindergarten | ||
---|---|---|---|
1. Kind | 220,00 € | 200,00 € | |
2. Kind | 195,00 € | 180,00 € | |
3. Kind | 170,00 € | 160,00 € | |
4. Kind | 145,00 € | 130,00 € | |
5. Kind | beitragsfrei ! |
Die Beitragsfreiheit von Kindern einer Familie im Sinne von Absatz (1) wird auf ein Kind beschränkt.
§6 Sonderregelungen / Gast- und Spielkinder
Für die Betreuung von Gast- und Spielkindern gelten §§1 und 2 dieser Satzung sinngemäß.
Tag | Stunde | |
---|---|---|
Krippenkind | 10,00 € | 2,00 € |
Kindergartenkind | 8,00 € | 2,00 € |
* Anmeldung und Einstufung in Höhe der jeweils gültigen Gruppe
(1) Die Beträge werden in der jeweiligen Tagesstätte bei Aufnahme im Voraus kassiert. Eine Rückerstattung für einzelne Fehltage erfolgt nicht.
(2) Gast- und Spielkinder aus Fremdgemeinden bedürfen der Genehmigung durch das Jugendamt.
Die Beitragssatzung vom AWO Stadtverband Gera e.V. zum herunterladen
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Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft..
(Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.10.2022 außer Kraft)