Beitragssatzung (Auszug)
§4 Beitragshöhe
(1) Der Beitrag staffelt sich:
(a) Nach dem Lebensalter der Kinder (Kindergrippen-, Kindergartenkinder)
(b) Nach der Art der Betreuung
- Halbtagsbetreuung, die 6 Stunden innerhalb der gesamten Öffnungszeit nicht überschreiten darf
- Halbtagsbetreuung, die 4 Stunden 08.00 bis 12.00 Uhr und Besitzer mit grüner Kita-Card (Begrenzung auf 4 Stunden)
- Ganztagsbetreuung
(2) Der Höchstbetrag für Krippen- u. Kindergartenkinder (Kinder bis zum Schuleintritt) beträgt monatlich:
* bei Ganztagsbetreuung Krippenkinder | 210,00 € |
* bei Ganztagsbetreuung Kindergartenkinder | 190,00 € |
* bei Halbtagsbetreuung Krippenkinder, 6 Std. | 186,00 € |
* bei Halbtagsbetreuung Kindergartenkinder, 6 Std. | 169,00 € |
* bei Halbtagsbetreuung Krippenkinder, 4 Std. | 174,00 € |
* Anmeldung und Einstufung in Höhe der jeweils gültigen Gruppe
§5 Beitragsermäßigung
(1) Der AWO Stadtverband Gera e.V. gewährt Beitragsermäßigung entsprechend der Anzahl der betreuten Kinder einer Familie innerhalb der Kindertagesstätte nur für Ganztagsplätze.
Folgende Erhebung:
Krippe | Kindergarten | ||
---|---|---|---|
1. Kind | 210,00 € | 190,00 € | |
2. Kind | 185,00 € | 168,00 € | |
3. Kind | 135,00 € | 125,00 € | |
4. Kind | beitragsfrei ! |
(2) Die Beitragsfreiheit von Kindern einer Familie im Sinne von Absatz (1) wird auf ein Kind beschränkt.
§6 Sonderregelungen / Gast- und Spielkinder
Für die Betreuung von Gast- und Spielkindern gelten §§1 und 2 dieser Satzung sinngemäß.
Tag | Stunde | |
---|---|---|
Krippenkind | 10,00 € | 2,00 € |
Kindergartenkind | 8,00 € | 2,00 € |
(1) Die Beträge werden in der jeweiligen Tagesstätte bei Aufnahme im Voraus kassiert. Eine Rückerstattung für einzelne Fehltage erfolgt nicht.
(2) Gast- und Spielkinder aus Fremdgemeinden bedürfen der Genehmigung durch das Jugendamt.
Die Beitragssatzung vom AWO Stadtverband Gera e.V. zum herunterladen
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Die Änderungen sind ab 1.10.2022 gültig
(Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.02.2022 außer Kraft)